Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Gestaltung einer gemeinsamen europäischen und einer eigenen nationalen Seite der Münzen ist ein angemessener Ausdruck des Gedankens der europäischen Währungsunion zwischen den Mitgliedstaaten. Auf den gemeinsamen europäischen Seiten der Euro-Münzen sind sowohl der Name der einheitlichen Währung als auch die Stückelung angegeben. Auf der nationalen Seite sollten weder der Name der Währung noch die Stückelung der Münze wiederholt werden.
Die Randprägung der Euro-Münzen sollte als Bestandteil der nationalen Seite angesehen werden, weshalb darauf die Angabe der Stückelung nicht wiederholt werden…
Die Stückelung der Münze wird auf der nationalen Seite der Umlaufmünzen weder ganz noch teilweise wiederholt. Auch wird der Name der einheitlichen Währung oder…
Die Gestaltung auf der nationalen Seite der Euro-Münzen wird von jedem Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, festgelegt, wobei zu berücksichtigen ist,…
Die nationale Seite der Münze unterscheidet sich in den einzelnen Euro-Mitgliedstaaten nur durch den Namen des Ausgabelandes sowie die nationalen Münzzeichen.
Die nationale Seite der Münze unterscheidet sich in den einzelnen Euro-Mitgliedsstaaten nur durch die Anordnung und Schreibweise des Ländernamens…
Bei der Auswahl der Gestaltung der nationalen Seite der Umlaufmünzen wird berücksichtigt, dass Euro-Münzen in allen Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.