Gesetze
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Auf der nationalen Seite der Münzen sollte der Ausgabestaat deutlich angegeben und damit für interessierte Nutzer leicht erkennbar sein.
Sammlermünzen gelten nur im Ausgabemitgliedstaat als gesetzliches Zahlungsmittel. Der Ausgabemitgliedstaat muss auf der Münze klar angegeben und leicht zu…
Die nationale Seite der Münze unterscheidet sich in den einzelnen Euro-Mitgliedstaaten nur durch den Namen des Ausgabelandes sowie die nationalen Münzzeichen.
Die nationale Seite der Münze unterscheidet sich in den einzelnen Euro-Mitgliedsstaaten nur durch die Anordnung und Schreibweise des Ländernamens…
Auf der nationalen Seite aller Stückelungen der Umlaufmünzen wird der volle oder abgekürzte Name des Ausgabemitgliedstaats angegeben.
Die Gestaltung einer gemeinsamen europäischen und einer eigenen nationalen Seite der Münzen ist ein angemessener Ausdruck des Gedankens der europäischen…
Die Gestaltung auf der nationalen Seite der Euro-Münzen wird von jedem Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, festgelegt, wobei zu berücksichtigen ist,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.