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Die Richtlinie 94/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates beschränkt die Verwendung von Nickel in bestimmten Erzeugnissen, da Nickel unter bestimmten Umständen Allergien hervorrufen kann. Münzen fallen nicht unter jene Richtlinie. Dennoch scheint es wünschenswert zu sein, den Nickelgehalt der Münzen aus Gesundheitsgründen zu verringern.
Nach Anhang II Teil III Nummer 5 Buchstabe c Ziffer ii der Richtlinie 2009/48/EG kann die Verwendung von CMR-Stoffen (Kategorie 2) nicht gestattet werden, wenn…
Nickel ist nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen der Kategorie 2 eingestuft. Da es keine spezifischen Anforderungen gibt, kann Nickel in…
In der vorliegenden Richtlinie muss klargestellt werden, dass bestimmte Erzeugnisse gemäß den Empfehlungen der Vereinten Nationen über den Transport…
In Anhang II Anlage A der Richtlinie 2009/48/EG wird die Verwendung von Nickel in nichtrostendem Stahl in Spielzeug bereits gestattet, da sich Nickel in…
Diese Richtlinie sollte auf den Schutz aller aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift im Umlauf befindlichen Banknoten und Münzen abstellen, unabhängig davon, ob…
Zur Bewertung der Gesundheitsrisiken durch metallisches Nickel in elektrischem Spielzeug (Vernickelung, Beschichtung und Legierungen zur Herstellung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.