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Die Fischereikommission für den westlichen und mittleren Pazifik (im Folgenden „WCPFC“) hat auf ihrer 8. ordentlichen Tagung das Verbot des Mitführens an Bord, des Umladens, des Lagerns und des Anlandens von Weißspitzen-Hochseehaien (Carcharinus longimanus) beschlossen. Auf ihrer 9. ordentlichen Tagung hat die WCPFC ein ähnliches Verbot in Bezug auf Seidenhaie (Carcharhinus falciformis) angenommen. Beide Verbote sollten in Unionsrecht umgesetzt werden. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 847/96 des Rates sind die Bestände festzulegen, für die die dort genannten Maßnahmen gelten.
Das Mitführen an Bord, das Umladen, das Lagern und das Anlanden von Körperteilen oder ganzen Körpern folgender Arten ist im WCPFC-Übereinkommensbereich…
Das Mitführen an Bord, das Umladen, das Lagern und das Anlanden von Körperteilen oder ganzen Körpern von Weißspitzen-Hochseehai (Carcharhinus longimanus) ist im…
Der folgende Artikel wird eingefügt: Weißspitzen-Hochseehai (1) Das Mitführen an Bord, das Umladen, das Lagern und das Anlanden von Körperteilen oder ganzen…
Das Mitführen an Bord, das Umladen oder Anlanden von Körperteilen oder ganzen Körpern von Weißspitzen-Hochseehaien (Carcharhinus longimanus) ist bei jeder…
Das Mitführen an Bord, die Umladung oder Anlandung von Körperteilen oder ganzen Körpern des Weißspitzen-Hochseehais (Carcharhinus longimanus) ist bei jeder…
Das Mitführen an Bord, das Umladen oder Anlanden von Körperteilen oder ganzen Körpern von Weißspitzen-Hochseehaien (Carcharhinus longimanus) ist in jeder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.