Erwägungsgrund 2 32014R0756
Nach der Verordnung (EU) Nr. 1072/2013 (EZB/2013/34) sind Daten über die Neugeschäftsvolumina neu verhandelter Kredite separat zu melden; parallel dazu müssen nach Anhang II Teil 13 Absatz 4 der Leitlinie EZB/2014/15 auch Daten über die für neu verhandelte Kredite geltenden Zinssätze geliefert werden.