Erwägungsgrund 1 32014R0783
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates werden bestimmte Maßnahmen umgesetzt, die in dem Beschluss 2014/145/GASP vorgesehen sind; die genannte Verordnung sieht vor, dass die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter natürlicher Personen, die für Handlungen oder politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder aber die Stabilität oder die Sicherheit der Ukraine untergraben oder bedrohen, verantwortlich sind oder solche Handlungen oder politischen Maßnahmen aktiv unterstützen oder umsetzen oder die die Arbeit von internationalen Organisationen in der Ukraine behindern, und der mit diesen verbundenen natürlichen oder der juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen oder der juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen auf der Krim oder in Sewastopol, deren Inhaberschaft entgegen ukrainischem Recht übertragen wurde, oder der juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen, die von einer solchen Übertragung profitiert haben, eingefroren werden.