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Um Doppelzahlungen zu vermeiden, sollten die Mitgliedstaaten verfügbare Finanzmittel einsetzen können, die durch nationale Bankgebühren, Steuern oder Abwicklungsbeiträge zustande kommen, die zwischen dem 17. Juni 2010 und dem 2. Juli 2014 zum Zweck der im Voraus erhobenen Beiträge eingefügt wurden.
Haben teilnehmende Mitgliedstaaten bereits nationale Abwicklungsfinanzierungsmechanismen eingerichtet, können sie vorsehen, dass diese Mechanismen ihre…
Die Mitgliedstaaten legen im Voraus Regeln und Verfahren fest, um sicherzustellen, dass jeder nationale Finanzierungsmechanismus seinen Beitrag zur Finanzierung…
Ungeachtet des Absatzes 5 des vorliegenden Artikels kann ein Mitgliedstaat zum Zweck der Erfüllung seiner Pflichten gemäß Absatz 1 dieses Artikels seinen…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Übergangsmaßnahmen in ihren Verwaltungs- und Kontrollsystemen eindeutig identifiziert werden. Dies ist…
Haben teilnehmende Mitgliedstaaten bereits nationale Abwicklungsfinanzierungsmechanismen eingerichtet, sollten sie vorsehen können, dass diese Mechanismen ihre…
Die den Mitgliedstaaten im Rahmen der Zahlungen gemäß den Artikeln 1 bis 7 entstandenen Ausgaben kommen für eine gemeinschaftliche Finanzierung zu den in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.