Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um für Objektivität und Zuverlässigkeit des Abwicklungsverfahrens zu sorgen, muss festgelegt werden, in welcher Reihenfolge unbesicherte Forderungen von Gläubigern gegenüber einem in Abwicklung befindlichen Institut herabgeschrieben oder umgewandelt werden sollten. Zur Begrenzung des Risikos, dass Gläubiger größere Verluste erleiden als es bei einer Liquidation des Instituts nach dem regulären Insolvenzverfahren der Fall wäre, sollte die festzulegende Reihenfolge sowohl für reguläre Insolvenzverfahren als auch für eine Herabschreibung oder Umwandlung im Rahmen des Abwicklungsverfahrens gelten. Dies würde auch die Ermittlung des Schuldenstands erleichtern.
Nach den Anteilseignern tragen die Gläubiger des in Abwicklung befindlichen Instituts die Verluste in der Rangfolge der Forderungen im regulären…
Die Bewertung enthält Angaben zur Unterteilung der Gläubiger in Klassen entsprechend ihrem Rang nach dem anwendbaren Insolvenzrecht sowie eine Einschätzung der…
Zum Schutz des Rechts der Anteilseigner und Gläubiger sollten klare Verpflichtungen für die Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten des in…
Um eine übermäßige Risikobereitschaft aufgrund von Fehlanreizen zu vermeiden, sollte der Marktaustritt eines ausfallenden Instituts unabhängig von dessen Größe…
Zum Schutz der Rechte der Anteilseigner und Gläubiger sollten klare Verpflichtungen für die Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten des in…
Werden Beschlüsse im Zusammenhang mit Abwicklungsbefugnissen gefasst oder vorbereitet, sollten der Ausschuss, der Rat und die Kommissionsicherstellen, dass die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.