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Um sicherzustellen, dass bei der Zuweisung von Verlusten an die Gläubiger in verschiedenen Szenarien die erforderliche Flexibilität gegeben ist, sollte sowohl in Fällen, in denen das Ziel die Abwicklung des ausfallenden Unternehmens unter Fortführung seiner Geschäftstätigkeit istl, sofern eine realistische Aussicht auf die Wiederherstellung der Existenzfähigkeit des Unternehmens besteht, als auch in Fällen, in denen systemrelevante Dienstleistungen auf ein Brückenunternehmen übertragen werden und die verbleibende Geschäftstätigkeit des Unternehmens eingestellt und liquidiert wird, auf das Bail-in-Instrument zurückgegriffen werden können.
auf ein Brückeninstitut mit dem Ziel, Kapital für das Brückeninstitut bereitzustellen, oder
Das Bail-in-Instrument kann für den in Absatz 1 Buchstabe a genannten Zweck nur dann angewandt werden, wenn die begründete Aussicht besteht, dass die Anwendung…
Um sicherzustellen, dass die Abwicklungsbehörden bei der Zuweisung von Verlusten an die Gläubiger in verschiedenen Szenarien über die erforderliche Flexibilität…
Ein wirksames Abwicklungsregelwerk sollte den Umfang, in dem die Abwicklungskosten eines ausfallenden Unternehmens von Steuerzahlern getragen werden, so gering…
Wird das Bail-in-Instrument mit dem Ziel der Wiederherstellung des Kapitals des ausfallenden Unternehmens angewandt, um die Fortführung seiner…
Zu den Abwicklungsinstrumenten sollte Folgendes zählen: die Unternehmensveräußerung oder die Veräußerung von Anteilen des in Abwicklung befindlichen Instituts,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.