Art. 3 32008R0833VERORDNUNG (EG) Nr. 833/2008 DER KOMMISSION vom 20. August 2008 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32023R1433VERORDNUNG (EU) 2023/1433 DES RATES vom 10. Juli 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/44 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32007R0833VERORDNUNG (EG) Nr. 833/2007 DER KOMMISSION vom 16. Juli 2007 zur Beendigung des in der Verordnung (EG) Nr. 1172/98 des Rates über die statistische Erfassung des Güterkraftverkehrs vorgesehenen Übergangszeitraums (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32008R0083VERORDNUNG (EG) Nr. 83/2008 DES RATES vom 21. Januar 2008 zur Aufhebung des Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Ferromolybdän mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur Einstellung des diese Einfuhren betreffenden Verfahrens nach einer Überprüfung gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 384/96
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32008R1143VERORDNUNG (EG) Nr. 1143/2008 DER KOMMISSION vom 13. November 2008 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.