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In der Verordnung müssen einige Voraussetzungen im Hinblick darauf festgelegt werden, welche elektronischen Identifizierungsmittel anerkannt werden müssen und wie die elektronischen Identifizierungssysteme notifiziert werden sollten. Diese Voraussetzungen sollen den Mitgliedstaaten helfen, das nötige Vertrauen in die elektronischen Identifizierungssysteme der anderen zu schöpfen und elektronische Identifizierungsmittel, die ihren jeweiligen notifizierten Systemen unterliegen, gegenseitig anzuerkennen. Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung sollte nur dann Anwendung finden, wenn das elektronische Identifizierungssystem des notifizierenden Mitgliedstaats die Notifizierungsvoraussetzungen erfüllt und die Notifizierung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung sollte jedoch nur für die Authentifizierung für einen Online-Dienst gelten. Der Zugang zu diesen Online-Diensten und ihre letztendliche Erbringung gegenüber dem Antragsteller sollten eng mit dem Anspruch auf solche Dienstleistungen unter den im nationalen Recht festgelegten Bedingungen verknüpft sein.
Die elektronischen Identifizierungsmittel im Rahmen des elektronischen Identifizierungssystems können im notifizierenden Mitgliedstaat für den Zugang zu…
Ist für den Zugang zu einem von einer öffentlichen Stelle in einem Mitgliedstaat erbrachten Online-Dienst nach nationalem Recht oder aufgrund der…
Die Mitgliedstaaten können die Anerkennung elektronischer Identifizierungsmittel ablehnen, wenn das Sicherheitsniveau dieser elektronischen…
Die Pflicht zur Anerkennung elektronischer Identifizierungsmittel sollte nur in Bezug auf diejenigen Mittel gelten, deren Identitätssicherungsniveau gegenüber…
Die vorliegende Verordnung sollte auf der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates aufbauen, in der die Bedingungen festgelegt…
Die Mitgliedstaaten sollten den Privatsektor dazu ermutigen, freiwillig elektronische Identifizierungsmittel im Rahmen eines notifizierten Systems zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.