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Die Pflicht zur Anerkennung elektronischer Identifizierungsmittel sollte nur in Bezug auf diejenigen Mittel gelten, deren Identitätssicherungsniveau gegenüber dem für den betreffenden Online-Dienst erforderlichen Niveau gleichwertig ist oder höher ist. Außerdem sollte diese Pflicht nur dann gelten, wenn die betreffende öffentliche Stelle für den Zugang zu diesem Online-Dienst das Sicherheitsniveau „substanziell“ oder „hoch“ verwendet. Den Mitgliedstaaten sollte es im Einklang mit dem Unionsrecht freistehen, elektronische Identifizierungsmittel mit niedrigerem Sicherheitsniveau für die Identität anzuerkennen.
Das Sicherheitsniveau des betreffenden elektronischen Identifizierungsmittels entspricht einem Sicherheitsniveau, das so hoch wie oder höher als das von der…
Die Mitgliedstaaten können die Anerkennung elektronischer Identifizierungsmittel ablehnen, wenn das Sicherheitsniveau dieser elektronischen…
In der Verordnung müssen einige Voraussetzungen im Hinblick darauf festgelegt werden, welche elektronischen Identifizierungsmittel anerkannt werden müssen und…
Die vorliegende Verordnung sollte auf der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates aufbauen, in der die Bedingungen festgelegt…
Die Mitgliedstaaten sollten den Privatsektor dazu ermutigen, freiwillig elektronische Identifizierungsmittel im Rahmen eines notifizierten Systems zu…
Den Mitgliedstaaten sollte es freigestellt bleiben, zwecks elektronischer Identifizierung eigene Mittel für den Zugang zu Online-Diensten einzuführen oder zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.