Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Aufsichtsstellen sollten mit Datenschutzbehörden zusammenarbeiten, beispielsweise indem sie diese über die Ergebnisse der Überprüfungen von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern unterrichten, falls dem Anschein nach gegen Datenschutzvorschriften verstoßen wurde. Die Übermittlung von Informationen sollte sich insbesondere auf Sicherheitsverletzungen und auf Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten erstrecken.
Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden, insbesondere indem sie diese unverzüglich über die Ergebnisse der Überprüfungen von qualifizierten…
Zusammenarbeit mit den gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) 2016/679 eingerichteten zuständigen Aufsichtsbehörden, insbesondere deren unverzügliche…
Unbeschadet des Absatzes 1 kann die Aufsichtsstelle jederzeit eine Überprüfung vornehmen oder eine Konformitätsbewertungsstelle um eine Konformitätsbewertung…
Der Europäische Datenschutzbeauftragte und die Aufsichtsbehörden tauschen einschlägige Informationen aus, unterstützen sich gegenseitig bei Prüfungen und…
In jedem Mitgliedstaat unterstützt und berät die Aufsichtsbehörde nach Artikel 51 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 auf Antrag die betroffene Person bei der…
Sie teilen der Aufsichtsstelle, den identifizierbaren betroffenen Personen, gegebenenfalls anderen einschlägigen zuständigen Stellen und — auf Ersuchen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.