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Alle Mitgliedstaaten sollten gemeinsame wesentliche Anforderungen an die Aufsicht beachten, damit bei qualifizierten Vertrauensdiensten überall ein vergleichbares Sicherheitsniveau besteht. Um die einheitliche Anwendung dieser Anforderungen in der gesamten Union zu erleichtern, sollten die Mitgliedstaaten vergleichbare Verfahren schaffen und Informationen über ihre Aufsichtstätigkeit und bewährte Verfahren auf diesem Gebiet austauschen.
Die Mitgliedstaaten müssen geeignete Aufsichts- und Untersuchungsinstrumente für die wirksame Umsetzung dieser Richtlinie besitzen und stellen sicher, daß die…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Regelungen für öffentliche Aufsichtssysteme auf Gemeinschaftsebene eine wirksame Zusammenarbeit bei den…
Den Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten sollten daher alle erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, damit sie die geordnete Ausübung der Tätigkeit der…
Damit die Kommission und die Mitgliedstaaten die Wirksamkeit der durch diese Verordnung eingeführten erweiterten Aufsichtsmechanismen beurteilen können, sollten…
Die Mitgliedstaaten sollten die nötigen Maßnahmen treffen, damit das Personal der zuständigen Stellen über angemessene Ermittlungsbefugnisse verfügt, um die…
Es sollten gemeinschaftliche Überprüfungsmaßnahmen vorgesehen werden, um eine einheitliche Anwendung der in dieser Richtlinie aufgestellten Regeln in allen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.