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Diese Verordnung sollte die Haftung aller Vertrauensdiensteanbieter vorsehen. Insbesondere schafft sie eine Haftungsregelung, in deren Rahmen alle Vertrauensdiensteanbieter für Schäden haften sollen, die einer natürlichen oder juristischen Person aufgrund einer Nichteinhaltung der Verpflichtungen gemäß dieser Verordnung entstehen. Um die Bewertung des finanziellen Risikos zu erleichtern, das für Vertrauensdiensteanbieter entstehen könnte oder gegen das diese sich versichern sollten, erlaubt diese Verordnung den Vertrauensdiensteanbietern, die Nutzung der von ihnen angebotenen Dienste unter bestimmten Bedingungen zu beschränken und damit eine Haftung für Schäden aus einer darüber hinausgehenden Nutzung auszuschließen. Die Kunden sollten über die Beschränkungen vorab in angemessener Form unterrichtet werden. Diese Beschränkungen sollten für eine dritte Partei erkennbar sein, z. B. durch einen Hinweis auf die Beschränkungen in den Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für den zu erbringenden Dienst oder in anderer erkennbarer Form. Für die Zwecke der Durchsetzung dieser Grundsätze sollte diese Verordnung im Einklang mit den nationalen Vorschriften über die Haftung angewendet werden. Diese nationalen Vorschriften, zum Beispiel was die Definition von Schäden, Vorsatz oder Fahrlässigkeit angeht, und die diesbezüglich geltenden Verfahrensvorschriften bleiben daher durch diese Verordnung unberührt.
Ungeachtet des Absatzes 2 dieses Artikels und unbeschadet der Verordnung (EU) 2016/679 haften Vertrauensdiensteanbieter für alle natürlichen oder juristischen…
Ein Vertrauensdiensteanbieter haftet für Dritte, die er mit Aufgaben nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014, nach diesem Gesetz und nach der Rechtsverordnung…
Verpflichtung der Vertrauensdiensteanbieter, bei jedem Fall von Nichteinhaltung der Anforderungen dieser Verordnung Abhilfe zu schaffen;
Ferner sollte diese Verordnung einen allgemeinen Rechtsrahmen für die Verwendung von Vertrauensdiensten schaffen. Sie sollte aber keine allgemeine Verpflichtung…
Alle Vertrauensdiensteanbieter sollten — insbesondere in Bezug auf Sicherheit und Haftung — den Anforderungen dieser Verordnung unterliegen, um die gebotene…
Diese Verordnung sollte die Haftung des notifizierenden Mitgliedstaats, des das elektronische Identifizierungsmittel ausstellenden Beteiligten und des das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.