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Übereinkünfte der Union sollten ausländischen Investoren das gleiche hohe Schutzniveau bieten wie jenes, das im Unionsrecht und in den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, die den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gemeinsam sind, Investoren aus der Union eingeräumt wird; sie sollten jedoch kein höheres Schutzniveau bieten. Die Übereinkünfte der Union sollten gewährleisten, dass die Gesetzgebungsbefugnisse der Union und ihr Recht zum Erlass von Regelungen beachtet und gewahrt werden.
Im Interesse von Investoren aus der Union und ihrer Investitionen in Drittländern sowie der Mitgliedstaaten, die Gastländer für ausländische Investoren und…
Zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen der Union ist es von grundlegender Bedeutung, dass die Union über geeignete Instrumente zur wirksamen Ausübung ihrer…
Es empfiehlt sich vorzusehen, dass die Union im Einklang mit ihren internationalen Verpflichtungen handelt und dass sie — sofern sich diese Verpflichtungen aus…
Die Aufrechterhaltung von bilateralen Investitionsschutzabkommen mit Drittländern durch die Mitgliedstaaten gemäß dieser Verordnung oder die Erteilung von…
IN DER ERWÄGUNG, dass die Bedingungen für den Beitritt der Union zum Übereinkommen so gestaltet werden müssen, dass die Union die ihr von ihren Mitgliedstaaten…
Die in dieser Verordnung vorgesehene Ermächtigung zur Änderung oder zum Abschluss von bilateralen Investitionsschutzabkommen sollte es den Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.