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Montansäureester (E 912) sind Wachse, die gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 als Überzugsmittel zur Oberflächenbehandlung von Zitrusfrüchten, Melonen, Papayas, Mangos, Avocados und Ananas zugelassen sind.
Deshalb sollten Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 und der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 dahingehend geändert werden, dass Montansäureester…
In Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 werden in der Lebensmittelkategorie 04.1.1 „Ganzes frisches Obst und Gemüse“ die Einträge zu E 901, E 903,…
Nur Oberflächenbehandlung von frischen Früchten E 901 Bienenwachs, weiß und gelb quantum satis Nur Oberflächenbehandlung von Zitrusfrüchten, Melonen, Äpfeln,…
Die Kommission hat mehrere Anträge auf Zulassung der Verwendung von Bienenwachs (E 901) auf Paprika, Tomaten, Gurken, Bananen, Mangos und Avocados, Granatäpfeln…
Die genannten Lebensmittelzusatzstoffe sind zur äußerlichen Behandlung bestimmt, und es wird nicht angenommen, dass sie in die essbaren inneren Teile der…
Für Bienenwachs (E 901), Carnaubawachs (E 903), Schellack (E 904) und mikrokristallines Wachs (E 905) wurde die Zulassung für die Verwendung als Überzugsmittel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.