Erwägungsgrund 4 32014R0960
In diesem Zusammenhang ist es angezeigt, zusätzliche Beschränkungen für die Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck gemäß der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates anzuwenden.
In diesem Zusammenhang ist es angezeigt, zusätzliche Beschränkungen für die Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck gemäß der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates anzuwenden.