Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der EFSI sollte mit einer angemessenen Leitungsstruktur ausgestattet werden, deren Funktion sich nach dem alleinigen Ziel bestimmen sollte, den ordnungsgemäßen Einsatz der EU-Garantie sicherzustellen. Diese Leitungsstruktur sollte sich aus einem Lenkungsrat, einem geschäftsführenden Direktor und einem Investitionsausschuss zusammensetzen. Sie sollte die Beschlussfassung der EIB unberührt lassen und diese nicht beeinflussen, und sie sollte die Leitungsgremien der EIB nicht ersetzen. Der Lenkungsrat sollte insbesondere die strategische Ausrichtung des EFSI und die Vorschriften festlegen, die für sein Funktionieren notwendig sind. Der geschäftsführende Direktor sollte für das Tagesgeschäft des EFSI zuständig sein und die Vorbereitungsarbeiten für die Sitzungen des Investitionsausschusses durchführen.
Die EFSI-Vereinbarung hat festzulegen, dass der EFSI von einem Lenkungsrat geleitet wird, der für die Zwecke des Einsatzes der EU-Garantie in Einklang mit den…
Der Vorsitz des Lenkungsrates und der geschäftsführende Direktor erstatten auf Verlangen des Europäischen Parlaments oder des Rates dem ersuchenden Organ…
Die EIB setzt die EU-Garantie nach Genehmigung durch den Investitionsausschuss zur Förderung von Investitionsplattformen oder -fonds und nationalen Förderbanken…
Der Investitionsausschuss sollte Beschlüsse über den Einsatz der EU-Garantie für potenzielle Vorhaben und für die Geschäfte mit nationalen Förderbanken oder…
Um die Rechenschaftslegung gegenüber den europäischen Bürgerinnen und Bürgern zu gewährleisten, sollte die EIB dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig…
Im Fall, dass Finanzintermediäre oder genehmigte förderfähige Finanzvehikel mit der Begutachtung, Auswahl und Überwachung kleiner Vorhaben beauftragt werden,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.