Erwägungsgrund 3 32015R1017
Um die Beschäftigungswirksamkeit des EFSI zu maximieren, sollten die Mitgliedstaaten weiterhin wirkungsvolle und wirtschaftlich und sozial nachhaltige Strukturreformen und sonstige Initiativen durchführen, wie Ausbildungsprogramme und aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, Voraussetzungen für die Schaffung von hochwertigen und nachhaltigen Arbeitsplätzen schaffen und entsprechend dem Sozialinvestitionspaket von 2013 in gezielte sozialpolitische Maßnahmen investieren. Die Mitgliedstaaten sollten zudem weitere Maßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel maßgeschneiderte Ausbildungsprogramme, um die Kompetenzen der Arbeitnehmer dem Bedarf der im Rahmen des EFSI geförderten Branchen anzupassen, maßgeschneiderte Dienste für Unternehmen, um sie auf die Expansion und die Schaffung neuer Arbeitsplätze vorzubereiten, sowie Unterstützung für Start-up-Unternehmen und Selbstständige.