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Der Investitionsausschuss sollte Beschlüsse über den Einsatz der EU-Garantie für potenzielle Vorhaben und für die Geschäfte mit nationalen Förderbanken oder -instituten oder Investitionsplattformen transparent und unabhängig fassen. Der Investitionsausschuss sollte sich aus acht unabhängigen Experten zusammensetzen, die über breite Sachkenntnis verfügen, wie sie in dieser Verordnung vorgesehen ist, sowie dem geschäftsführenden Direktor. Der Investitionsausschuss sollte gegenüber dem Lenkungsrat, der die Verwirklichung der Ziele des EFSI überwachen sollte, rechenschaftspflichtig sein und der Lenkungsrat sollte kontinuierlich überwachen, dass die Mitglieder des Investitionsausschusses ihren Pflichten nach dieser Verordnung nachkommen.
Wenn die Mitglieder des Investitionsausschusses sich an den Tätigkeiten dieses Ausschusses teilnehmen, nehmen sie ihre Aufgaben unparteiisch und im Interesse…
Die EIB setzt die EU-Garantie nach Genehmigung durch den Investitionsausschuss zur Förderung von Investitionsplattformen oder -fonds und nationalen Förderbanken…
Der EFSI sollte mit einer angemessenen Leitungsstruktur ausgestattet werden, deren Funktion sich nach dem alleinigen Ziel bestimmen sollte, den ordnungsgemäßen…
Im Fall, dass Finanzintermediäre oder genehmigte förderfähige Finanzvehikel mit der Begutachtung, Auswahl und Überwachung kleiner Vorhaben beauftragt werden,…
Um die Transparenz im Zusammenhang mit EFSI-Vorhaben zu steigern, sollte der Investitionsausschuss in seinen öffentlich zugänglichen Entscheidungen erläutern,…
Der Ausschuss sollte unabhängig handeln. Er sollte in der Lage sein, sich mit großen Gruppen zu befassen, und rasch und unvoreingenommen zu handeln. Der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.