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Um eine weitere Mittelaufstockung des EFSI zu ermöglichen, sollten sich auch Dritte am EFSI beteiligen können, einschließlich der Mitgliedstaaten. Andere Dritte, wie etwa Regionalregierungen, nationale Förderbanken und -institute, regionale Banken oder öffentliche Stellen, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle von Mitgliedstaaten befinden, Einrichtungen des privaten Sektors und Einrichtungen außerhalb der Union sollten ebenfalls ihren Beitrag direkt an den EFSI leisten können, sofern der Lenkungsrat zustimmt. Die Beteiligung eines Dritten am EFSI sollte diesem Dritten keine Mitgliedschaft im Lenkungsrat oder andere Rechten bezüglich der Leitungsstruktur des EFSI verschaffen.
Mitgliedstaaten und Dritte — Letztere unter der Bedingung, dass der Lenkungsrat zustimmt — dürfen Beiträge zum EFSI in Form von Garantien oder Barmitteln,…
die Modalitäten der Beitragsentrichtung zum EFSI durch die Mitgliedstaaten in Form von Garantien oder Barmitteln oder durch andere Dritte nur in der Form von…
Dritte sollten in der Lage sein, Vorhaben gemeinsam mit dem EFSI kozufinanzieren, entweder auf Basis der einzelnen Vorhaben oder über Investitionsplattformen.
Der EFSI sollte laufende regionale, nationale oder auf Unionsebene angesiedelte Programme, aber auch die bestehenden EIB-Geschäfte und -Tätigkeiten ergänzen und…
Unionsweit benötigen viele KMU und Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung Hilfe bei der Erschließung von Marktfinanzierungen, insbesondere für…
Um den Erfordernissen des jeweiligen Vorhabens so weit wie möglich gerecht zu werden, sollte der EFSI eine breite Palette an Finanzprodukten anbieten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.