Erwägungsgrund 29 32021R1057
Die Unterstützung sozialer Innovation ist unabdingbar, damit mit politischen Maßnahmen besser auf den gesellschaftlichen Wandel reagiert werden kann sowie innovative Lösungen angeregt und unterstützt werden. Insbesondere die Erprobung und Evaluierung innovativer Lösungen vor ihrer Anwendung in größerem Maßstab sind wichtig, um die Wirksamkeit der politischen Maßnahmen zu verbessern; somit ist die besondere Unterstützung durch den ESF+ gerechtfertigt. Unternehmen der Sozialwirtschaft könnten eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung sozialer Innovationen und bei der Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Resilienz spielen. Der Begriff „Unternehmen der Sozialwirtschaft“ sollte mit den Begriffsbestimmungen, wie sie im nationalen Recht und in den Schlussfolgerungen des Rates vom 7. Dezember 2015 zur Förderung der Sozialwirtschaft als treibende Kraft der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in Europa festgelegt sind, im Einklang stehen. Um das Lernen voneinander und den Austausch von Wissen und Verfahren zu verbessern, sollten die Mitgliedstaaten außerdem darin bestärkt werden, ihre transnationalen Kooperationsmaßnahmen unter geteilter Mittelverwaltung in den Bereichen Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung und soziale Inklusion im Einklang mit den spezifischen Zielen des ESF+ fortzuführen.