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Die Verwaltung der vom EFSI geförderten EIB-Finanzierungen und -Investitionen sollte nach den EIB-eigenen Vorschriften und Verfahren - einschließlich angemessener Kontrollmaßnahmen und Maßnahmen zur Verhinderung von Steuerhinterziehung - sowie nach den für das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und den Rechnungshof geltenden einschlägigen Vorschriften und Verfahren erfolgen, einschließlich der zwischen der Europäischen Kommission, dem Rechnungshof und der Europäischen Investitionsbank geschlossenen Dreiervereinbarung vom 27. Oktober 2003.
EIB-Finanzierungen sollten weiterhin gemäß den Vorschriften und Verfahren der EIB, zu denen auch geeignete Kontrollmaßnahmen und Maßnahmen zur Bekämpfung von…
Die EIB-Finanzierungen sollten weiterhin gemäß den Vorschriften und Verfahren der EIB, wozu auch geeignete Kontrollmaßnahmen gehören, und im Einklang mit den…
Die Bestimmungen über die Prüfung der von der EIB verwalteten EEF-Mittel durch den Rechnungshof sollten der in Artikel 248 Absatz 4 des Vertrags vorgesehenen…
Die EIB-Finanzierungen sollten im Einklang mit den üblichen Kriterien und Verfahren der EIB, wozu auch geeignete Kontrollmaßnahmen gehören, und mit den…
Die erforderliche Sorgfalt, die bei EIB-Investitionen und Finanzierungen im Rahmen dieser Verordnung zu walten hat, sollte eine eingehende Prüfung der…
Die gemäß dem vorliegenden Teil von der EIB verwalteten und aus Mitteln des EEF finanzierten Maßnahmen unterliegen den Prüfungs- und Entlastungsverfahren, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.