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Angesichts des dringenden Handlungsbedarfs in der Union könnte es sein, dass die EIB und der EIF im Laufe des Jahres 2015 und vor Inkrafttreten dieser Verordnung, vor Abschluss der EFSI-Vereinbarung und vor der ersten Ernennung aller Mitglieder des Investitionsausschusses und des geschäftsführenden Direktors zusätzliche Vorhaben außerhalb ihres üblichen Handlungsbereichs finanzieren. Zur Maximierung des Nutzens der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen sollten solche zusätzlichen Vorhaben für den Fall, dass sie die in dieser Verordnung festgelegten wesentlichen Kriterien erfüllen, in die EU-Garantie einbezogen werden können.
Die EIB und der EIF können der Kommission Finanzierungen und Investitionen vorlegen, die sie in der Zeit vom 1. Januar 2015 bis zum Abschluss der…
Die Größe der Vorhaben, die für eine Förderung durch den EFSI für durch die EIB oder den EIF über Finanzintermediäre durchgeführte Geschäfte infrage kommen, ist…
Die EU-Garantie wird für EIB-Finanzierungen und -Investitionen gewährt, die von dem Investitionsausschuss genehmigt wurden, oder für Finanzmittel oder…
Der EFSI sollte eine Zusätzlichkeit dadurch gewährleisten, dass er dazu beiträgt, Marktversagen oder suboptimale Investitionsbedingungen auszugleichen, und…
In Fällen, in denen die Verwirklichung eines durchführbaren Vorhabens durch angespannte Rahmenbedingungen auf den Finanzmärkten verhindert würde oder in denen…
Der EFSI sollte laufende regionale, nationale oder auf Unionsebene angesiedelte Programme, aber auch die bestehenden EIB-Geschäfte und -Tätigkeiten ergänzen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.