Erwägungsgrund 15 32021R0523
Das Programm „InvestEU“ sollte, falls zweckmäßig, zur Verwirklichung der Ziele der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates beitragen sowie bei Investitionsentscheidungen die Berücksichtigung der Energieeffizienz fördern.