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Um die Rechenschaftslegung gegenüber den europäischen Bürgerinnen und Bürgern zu gewährleisten, sollte die EIB dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig über die Fortschritte, Auswirkungen und Geschäfte des EFSI berichten, insbesondere über die Zusätzlichkeit von Geschäften, die vom EFSI durchgeführt wurden, im Verhältnis zu den normalen EIB-Geschäften, einschließlich Sondertätigkeiten. Der Vorsitz des Lenkungsrats und der geschäftsführende Direktor sollten auf Verlangen des Europäischen Parlaments an Anhörungen teilnehmen und innerhalb eines festgelegten Zeitraums Fragen beantworten. Die Kommission sollte regelmäßig über die Lage des Garantiefonds Bericht erstatten.
Der Vorsitz des Lenkungsrates und der geschäftsführende Direktor erstatten auf Verlangen des Europäischen Parlaments oder des Rates dem ersuchenden Organ…
Die EIB erstattet der Kommission — gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem EIF — einmal jährlich Bericht über die EIB-Finanzierungen und Investitionen, die…
Die EIB sollte die vom EFSI geförderten Geschäfte regelmäßig bewerten und über sie Bericht erstatten, um ihre Relevanz, ihre Ergebnisse und ihre Auswirkungen,…
Die Berichterstattung der EIB und der Kommission über die Finanzierungen der EIB sollte ausgebaut werden. Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und…
Die Übertragung von Aufsichtsaufgaben geht mit einer erheblichen Verantwortung der EZB für den Schutz der Finanzmarktstabilität in der Union und mit der…
Der EFSI sollte mit einer angemessenen Leitungsstruktur ausgestattet werden, deren Funktion sich nach dem alleinigen Ziel bestimmen sollte, den ordnungsgemäßen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.