Erwägungsgrund 14 32015R1017
Der EFSI sollte Vorhaben in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation fördern. Die im Rahmen des EFSI unterstützten Investitionen sollten zur Verwirklichung bestehender Programme und Strategien der Union sowie der Ziele der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum beitragen. Sie sollten die Umsetzung der Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 17. Juni 2010 voranbringen.