Erwägungsgrund 4 32015R1039
Es ist notwendig, der Luftfahrtbranche und den Mitgliedstaaten genügend Zeit zur Anpassung an diese Anforderungen einzuräumen. Zu diesem Zweck sollten geeignete Übergangsbestimmungen vorgesehen werden. Für bestimmte Änderungen sollte jedoch wegen ihrer besonderen Art ein späterer Anwendungszeitpunkt gelten.