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Die Mitgliedstaaten, die in den Jahren 2007, 2008 oder 2009 im SPRFMO-Übereinkommensbereich aktiv pelagische Fischerei betrieben haben, beschränken die Bruttoraumzahl der Schiffe unter ihrer Flagge, die 2015 pelagische Bestände befischen, für die Union insgesamt auf 78 600 BRZ.
Die Mitgliedstaaten, die in den Jahren 2007, 2008 oder 2009 im SPRFMO-Übereinkommensbereich aktiv pelagische Fischerei betrieben haben, beschränken die BRZ der…
Die in Absatz 1 genannten Mitgliedstaaten beschränken die gesamte BRZ der Schiffe unter ihrer Flagge, die 2022 pelagische Bestände befischen, auf die…
Die Mitgliedstaaten, die in den Jahren 2007, 2008 oder 2009 im SPFO-Übereinkommensbereich aktiv pelagische Fischerei betrieben haben, beschränken die…
Die Mitgliedstaaten, die in den Jahren 2007, 2008 oder 2009 im SPFO-Übereinkommensbereich aktiv pelagische Fischerei betrieben haben, beschränken die…
Artikel 24 erhält folgende Fassung: Pelagische Fischerei – Kapazitätsbeschränkung Die Mitgliedstaaten, die in den Jahren 2007, 2008 oder 2009 im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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