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Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 823/2012 der Kommission lief die Genehmigung für Oxadiargyl am 31. März 2014 aus. Alle geltenden Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Oxadiargyl wurden widerrufen, und die gewährten Aufbrauchfristen enden spätestens am 30. September 2015. Gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit deren Artikel 14 Absatz 1 sollten daher die in den Anhängen II und III für diesen Wirkstoff festgelegten RHG gestrichen werden. Dies sollte nicht für RHG gelten, die CXL auf der Grundlage von Verwendungen in Drittländern entsprechen, sofern sie im Hinblick auf die Sicherheit der Verbraucher annehmbar sind. Auch sollte dies nicht in Fällen gelten, in denen RHG speziell als Einfuhrtoleranzen festgelegt wurden.
Alle geltenden Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die die im Erwägungsgrund 1 aufgeführten Wirkstoffe enthalten, wurden widerrufen. Gemäß Artikel 17 der…
In der Entscheidung 2008/934/EG ist niedergelegt, dass Oryzalin nicht aufgenommen wird und die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff bis zum…
Die Nichtaufnahme von 1,3-Dichlorpropen in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates wurde durch den Beschluss 2011/36/EU der Kommission festgelegt. Alle…
Für Butralin hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Die Nichtaufnahme von Ethoxyquin in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates wurde durch die Entscheidung 2011/143/EU der Kommission festgelegt. Alle…
Alle geltenden Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Atrazin wurden widerrufen. Die in den Anhängen II und III festgelegten RHG für diesen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.