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Die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) sollten daher im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 auf der Grundlage der verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten unter Berücksichtigung biologischer und sozioökonomischer Aspekte bei gleichzeitig fairer Behandlung aller Fischereisektoren und Berücksichtigung der Standpunkte festgesetzt werden, die bei der Anhörung der interessierten Kreise geäußert wurden.
Die zulässigen Gesamtfangmengen (TACs) sollten daher im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 auf der Grundlage vorliegender wissenschaftlicher…
Die zulässigen Gesamtfangmengen (im Folgenden „TACs“) sollten daher gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 auf der Grundlage vorliegender wissenschaftlicher…
Die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) sollten auf der Grundlage verfügbarer wissenschaftlicher Gutachten unter Berücksichtigung biologischer und…
Die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) sollte auf der Grundlage der vorliegenden wissenschaftlichen Gutachten unter Berücksichtigung biologischer und…
Die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) sollten auf der Grundlage verfügbarer wissenschaftlicher Gutachten unter Berücksichtigung biologischer und…
Die zulässigen Gesamtfangmengen (TACs) sollten auf der Grundlage der verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten unter Berücksichtigung biologischer und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.