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Die Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 wird wie folgt geändert:
In Artikel 2 wird nach Buchstabe k folgender Buchstabe ka eingefügt: „ka) ‚ELA2-Luftfahrzeug‘ eines der folgenden bemannten europäischen leichten Luftfahrzeuge (European Light Aircraft):
ein Flugzeug mit einer höchstzulässigen Startmasse (MTOM) von 2 000 kg oder weniger, das nicht als technisch kompliziertes motorgetriebenes Luftfahrzeug einzustufen ist;
ein Segelflugzeug oder Motorsegler mit einer höchstzulässigen Startmasse (MTOM) von 2 000 kg oder weniger;
ein Ballon;
ein Heißluft-Luftschiff;
ein gasgefülltes Luftschiff, das alle folgenden Merkmale aufweist: — 3 % maximales statisches Gewicht, — nicht gerichteter Schub (ausgenommen Umkehrschub), — konventionelle und einfache Konstruktion von Struktur, Steuerungssystem und Ballonet-System und — keine servounterstützte Steuerung;
ein sehr leichter Drehflügler (Very Light Rotorcraft).“
Dem Artikel 3 wird folgender Absatz 4 angefügt:
Artikel 8 wird wie folgt geändert:
In Absatz 2 Buchstabe b wird das Datum „28. September 2015“ ersetzt durch das Datum „28. September 2016“;
In Absatz 4 wird „Verordnung (EG) Nr. 2042/2003“ ersetzt durch „Verordnung (EU) Nr. 1149/2011“;
Der folgende Absatz 6 wird angefügt:
Anhang I (Teil-M) wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert.
Anhang II (Teil-145) wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.
Anhang IV (Teil-147) wird gemäß Anhang III der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
Anhang I wird gemäß Anhang I dieser Verordnung geändert;
Artikel 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.