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Die Verordnung (EU) 2015/2283 wird wie folgt geändert:
Artikel 10 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Artikel 15 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Artikel 16 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Der Antrag ist in Übereinstimmung mit den Standarddatenformaten — soweit vorhanden — gemäß Artikel 39f der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 vorzulegen.“
In Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: „Die Behörde macht den Antrag, relevante stützende Informationen und alle vom Antragsteller übermittelten ergänzenden Informationen in Übereinstimmung mit Artikel 23 öffentlich zugänglich.“
Artikel 23 erhält folgende Fassung: Transparenz und Vertraulichkeit
Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Artikel 18 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Artikel 18 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Die Verordnung (EU) Nr. 525/2013 wird wie folgt geändert:
Artikel 15 wird wie folgt geändert:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.