Erwägungsgrund 2 32010R1080
Im Hinblick auf seine besonderen Aufgaben erhält der EAD im Rahmen des Statuts Autonomie. Daher ist der EAD im Sinne des Statuts und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten (nachstehend „Statut“ bzw. „Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten“ genannt) als Organ der Union zu behandeln.