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Spätestens 16 Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung erarbeiten die ÜNB, die fahrplanbezogene Austausche berechnen wollen, die sich aus der einheitlichen Day-Ahead-Marktkopplung ergeben, einen Vorschlag für eine gemeinsame Berechnungsmethode. Der Vorschlag ist Gegenstand einer Konsultation gemäß Artikel 12.
In der Methode wird die Berechnung beschrieben und aufgeführt, welche Angaben die betreffenden NEMOs dem Berechner des fahrplanmäßigen Austauschs gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe g innerhalb welcher Frist zu übermitteln haben. Die Frist für die Übermittlung der Angaben endet spätestens um 15.30 Uhr Day-Ahead-Marktzeit.
Der Berechnung liegen Nettopositionen für jede Marktzeiteinheit zugrunde.
Spätestens zwei Jahre nach der Genehmigung des Vorschlags gemäß Absatz 1 durch die Regulierungsbehörden der vom Vorschlag betroffenen Region wird die Methode von den ÜNB, die die fahrplanbezogenen Austausche durchführen, überprüft. Danach wird die Methode alle zwei Jahre auf Ersuchen der zuständigen Regulierungsbehörden überprüft.
Spätestens 16 Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung erarbeiten die ÜNB, die fahrplanbezogene Austausche berechnen wollen, die sich aus der einheitlichen…
Jeder Berechner des fahrplanbezogenen Austauschs berechnet die fahrplanbezogenen Austausche zwischen Gebotszonen für jede Marktzeiteinheit nach der gemäß…
Jeder Scheduled Exchange Calculator übermittelt den ÜNB auf deren Anfrage die Werte in Bezug auf den fahrplanmäßigen Austausch im Zusammenhang mit den an der…
Die Kapazitätsberechnungsmethode muss mit der Kapazitätsberechnungsmethode vereinbar sein, die für die Berechnung des Day-Ahead-Zeitbereichs und des…
Binnen zwei Jahren nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung können alle ÜNB einer Kapazitätsberechnungsregion einen Vorschlag für eine Methode für ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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