Erwägungsgrund 12 32015R1222
Die ÜNB sollten ein koordiniertes Redispatching von grenzübergreifender Bedeutung oder ein Countertrading auf regionaler oder überregionaler Ebene umsetzen. Das Redispatching von grenzübergreifender Bedeutung oder das Countertrading sollten mit dem Redispatching oder Countertrading innerhalb der Regelzone abgestimmt werden.