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Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung legen die NEMOs einen gemeinsamen Vorschlag für Produkte vor, die bei der einheitlichen Intraday-Marktkopplung berücksichtigt werden können. Die NEMOs stellen sicher, dass sämtliche aus diesen Produkten resultierende Aufträge, die übermittelt wurden, damit die MKB-Funktionen gemäß Artikel 7 ausgeführt werden können, in Euro ausgedrückt sind und sich auf die Marktzeit und die Marktzeiteinheit beziehen.
Alle NEMOs stellen sicher, dass aus diesen Produkten resultierende Aufträge mit den Merkmalen der zonenübergreifenden Kapazität kompatibel sind, so dass sie gleichzeitig abgeglichen werden können.
Alle NEMOs stellen sicher, dass der Abgleichungsalgorithmus für den kontinuierlichen Handel Aufträge verarbeiten kann, die eine einzige Marktzeiteinheit und mehrere Marktzeiteinheiten betreffen.
Spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung und danach alle zwei Jahre konsultieren alle NEMOs gemäß Artikel 12
die Marktteilnehmer, um sicherzustellen, dass die verfügbaren Produkte deren Erfordernissen entsprechen;
alle ÜNB, um sicherzustellen, dass die Produkte der Betriebssicherheit gebührend Rechnung tragen;
alle Regulierungsbehörden, um sicherzustellen, dass die verfügbaren Produkte mit den Zielen dieser Verordnung im Einklang stehen.
Alle NEMOs ändern die Produkte, wenn die Ergebnisse der Konsultation gemäß Absatz 4 dies erforderlich machen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die in Artikel 2 Absatz 1 genannten Produkte nur dann auf dem Markt bereitgestellt oder in Betrieb genommen werden,…
Bei der Ausarbeitung eines Entwurfs des in Absatz 3 genannten Durchführungsrechtsakts berücksichtigt die Kommission die Standpunkte der relevanten Gremien oder…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit Produkte nur dann auf dem Markt bereitgestellt und in Betrieb genommen werden dürfen, wenn sie…
Vor der Ausarbeitung des Entwurfs der in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Durchführungsrechtsakte teilt die Kommission dem in Artikel 22 der…
Alle NEMOs ändern die Produkte, wenn die Ergebnisse der Konsultation gemäß Absatz 3 dies erforderlich machen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.