Erwägungsgrund 7 32015R1222
Für die Berechnung der zonenübergreifenden Kapazität gibt es zwei zulässige Ansätze: den lastflussgestützten Ansatz und den Ansatz, der auf der koordinierten Nettoübertragungskapazität beruht. Der lastflussgestützte Ansatz sollte als primäres Verfahren für die Berechnung der Day-Ahead- und der Intraday-Kapazität verwendet werden, wenn bei der zonenübergreifenden Kapazität zwischen Gebotszonen eine hohe gegenseitige Abhängigkeit besteht. Der lastflussbasierte Ansatz sollt erst eingeführt werden, nachdem die Marktteilnehmer konsultiert wurden und ihnen ausreichend Vorbereitungszeit für einen reibungslosen Übergang gewährt wurde. Der Ansatz der koordinierten Nettoübertragungskapazität sollte nur in Regionen angewandt werden, in denen bei der zonenübergreifenden Kapazität eine geringere gegenseitige Abhängigkeit besteht, und wenn nachgewiesen werden kann, dass der lastflussgestützte Ansatz keinen zusätzlichen Nutzen hervorbringen würde.