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Vor dem Beginn der Umsetzung sollten Regeln für die Aufteilung der gemeinsamen Kosten einer einheitlichen Day-Ahead-Marktkopplung und einer einheitlichen Intraday-Marktkopplung zwischen den NEMOs und den ÜNB aus verschiedenen Mitgliedstaaten vereinbart werden, um Verzögerungen oder Streitigkeiten wegen der Kostenteilung zu vermeiden.
Die Grundsätze für die Kostenteilung gelten für ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung anfallende Kosten. Dies gilt unbeschadet vorhandener Lösungen, die für…
gemeinsame Übermittlung von Prognosen und von Informationen zu den Kosten der einheitlichen Day-Ahead-Marktkopplung und der einheitlichen Intraday-Marktkopplung…
Angesichts der außergewöhnlich komplexen und detaillierten Modalitäten und Methoden, die für die vollständige Anwendung der einheitlichen…
Mit Zustimmung der betreffenden NEMOs und vorbehaltlich der Genehmigung durch die zuständigen Regulierungsbehörden können die ÜNB einen Beitrag zu den in Absatz…
Zur Gewährleistung der engen Zusammenarbeit zwischen den ÜNB, NEMOs und Regulierungsbehörden sollte ein stabiler, zuverlässiger und diskriminierungsfreier…
Die ÜNB und NEMOs organisieren gemeinsam den laufenden Betrieb der einheitlichen Day-Ahead- und der einheitlichen Intraday-Marktkopplung. Sie veranstalten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.