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3-Benzylidencampher ist derzeit mit einer Konzentration von höchstens 2,0 % für die Verwendung als UV-Filter in kosmetischen Mitteln zugelassen. Der Stoff wird in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 unter der laufenden Nummer 19 geführt.
Um die Sicherheit von Sonnenschutzmitteln in Bezug auf die menschliche Gesundheit zu gewährleisten, ist es erforderlich, 3-Benzylidencampher aus der Liste der…
Da 3-Benzylidencampher nicht nur als UV-Filter, sondern auch als ein UV-Absorptionsmittel bekannt ist, sollte seine Verwendung in kosmetischen Mitteln verboten…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ („SCCS“) kam in seiner Stellungnahme vom 18. Juni 2013 zu dem Schluss, dass die Verwendung von…
In Anhang V Eintrag 12 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 ist für die Verwendung von Parabenen mit der Bezeichnung 4-Hydroxybenzoesäure, ihre Salze und Ester als…
Die Verwendung der Stoffe mit der Bezeichnung Alkyl(C12-22)trimethylammoniumbromid und -chlorid als Konservierungsstoffe ist in Anhang V Eintrag 44 der…
Im Lichte der genannten Stellungnahmen des SCCS ist die Kommission der Auffassung, dass in anderer Form als in Nanoform vorliegendes Zinkoxid zur Verwendung als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.