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Um die Sicherheit von Sonnenschutzmitteln in Bezug auf die menschliche Gesundheit zu gewährleisten, ist es erforderlich, 3-Benzylidencampher aus der Liste der in kosmetischen Mitteln erlaubten UV-Filtern in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 zu streichen.
3-Benzylidencampher ist derzeit mit einer Konzentration von höchstens 2,0 % für die Verwendung als UV-Filter in kosmetischen Mitteln zugelassen. Der Stoff wird…
Da 3-Benzylidencampher nicht nur als UV-Filter, sondern auch als ein UV-Absorptionsmittel bekannt ist, sollte seine Verwendung in kosmetischen Mitteln verboten…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ („SCCS“) kam in seiner Stellungnahme vom 18. Juni 2013 zu dem Schluss, dass die Verwendung von…
Der allgemeine Grundsatz der Verantwortlichkeit des Herstellers oder Importeurs für die Sicherheit des kosmetischen Mittels ist durch Einschränkungen für einige…
Alle geltenden Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die die im Erwägungsgrund 1 aufgeführten Wirkstoffe enthalten, wurden widerrufen. Gemäß Artikel 17 der…
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 wird wie folgt geändert: 1. In Anhang II wird folgender Eintrag angefügt: Laufende Nummer Chemische Bezeichnung/INN CAS-Nummer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.