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Die Verordnung (EG) Nr. 773/2004 der Kommission enthält unter anderem Vorschriften über die Untersuchungen der Kommission und die Einsicht in ihre Akte.
Parteien von Verfahren bei der Kommission sowie Dritte, zum Beispiel Beschwerdeführer und andere Personen mit berechtigten Interessen, können nach der…
Die Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde zur Regelung der vom Amt durchgeführten Untersuchungen erlassen. Im Hinblick…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 773/2004 der Kommission vom 7. April 2004 über die Durchführung von Verfahren auf der Grundlage der Artikel 81 und 82 EG-Vertrag…
Die Verordnung (EG) Nr. 773/2004 sollte daher entsprechend geändert werden —
Die Kommission kann von ihren Ermittlungsbefugnissen gemäß Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 Gebrauch machen, bevor sie ein Verfahren einleitet.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates wurden der Kommission Befugnisse zur Durchführung einiger Bestimmungen der genannten Verordnung übertragen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.