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Der EFSM kann allen Mitgliedstaaten einen finanziellen Beistand der Union gewähren, sofern die in Artikel 122 Absatz 2 des Vertrags und in der Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Die Risiken, die aus einer Situation erwachsen, in denen ein Mitgliedstaat den Marktzugang verliert, können jedoch sehr unterschiedlich geartet sein — je nachdem, ob der betreffende Mitgliedstaat dem Euro-Währungsgebiet angehört oder nicht. Potenzielle negative Spillover-Effekte wirken sich wesentlich stärker auf das Euro-Währungsgebiet aus, da von einem Mitgliedstaat, der sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet, Risiken für die Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets als Ganzem ausgehen könnten.
Der ESM sollte in der Regel das Instrument sein, das verwendet wird, um einem dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaat finanziellen Beistand zu…
Ein Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, sollte einer verstärkten Überwachung im Rahmen dieser Verordnung unterstellt werden, wenn er von schweren…
Unter diesen Umständen sollte die Gewährung eines neuen finanziellen Beistands für einen Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, an die Bedingung geknüpft…
Nach Artikel 122 Absatz 2 des Vertrags kann einem Mitgliedstaat, der aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse, die sich seiner Kontrolle entziehen, von…
In Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates wird folgender Absatz eingefügt: „(2a) Handelt es sich bei dem begünstigten Mitgliedstaat um einen…
Um die Stabilität, Einheit und Integrität der Europäischen Union zu wahren, werden in dieser Verordnung die Bedingungen und Verfahren festgelegt, nach denen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.