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Jede Verwendung des EFSM zum Zwecke des Schutzes der Finanzstabilität eines Mitgliedstaats, dessen Währung der Euro ist, wird unter der Bedingung geschehen, dass Vorkehrungen getroffen sind, die gewährleisten, dass keine finanzielle Haftung derjenigen Mitgliedstaaten eintritt, deren Währung nicht der Euro ist. Dieser Grundsatz wurde am 17. Juli 2015 durch eine Gemeinsame Erklärung der Kommission und des Rates über die Nutzung des EFSM untermauert.
Unter diesen Umständen sollte die Gewährung eines neuen finanziellen Beistands für einen Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, an die Bedingung geknüpft…
Der ESM sollte in der Regel das Instrument sein, das verwendet wird, um einem dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaat finanziellen Beistand zu…
Außerdem wurde seit Einführung des Europäischen Finanzstabilisierungs-mechanismus (EFSM) durch den Beschluss 2011/199/EU des Europäischen Rates dem Artikel 136…
Ein Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, sollte einer verstärkten Überwachung im Rahmen dieser Verordnung unterstellt werden, wenn er von schweren…
Da teilnehmende Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, bis zur Einführung des Euro gemäß dem AEUV nicht im EZB-Rat vertreten sind und von anderen…
Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, haben ein besonderes Interesse daran bzw. tragen eine besondere Verantwortung dafür, eine Wirtschaftspolitik zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.