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Am 27. Oktober 2014 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Siliciumdioxid (E 551) als Trennmittel für den als Antioxidationsmittel eingesetzten Lebensmittelzusatzstoff Extrakt aus Rosmarin (E 392) in Pulverform gestellt; der Antrag wurde gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 den Mitgliedstaaten zugänglich gemacht.
Am 18. April 2013 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Extrakten aus Rosmarin (E 392) als Antioxidationsmittel in Streichfetten, d. h. in…
Durch die Verwendung von Siliciumdioxid (E 551) als Trennmittel würde Extrakt aus Rosmarin in Pulverform länger rieselfähig bleiben, ohne während der…
In Anhang III Teil 2 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird nach dem ersten Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 551 (Siliciumdioxid) folgender Eintrag…
Es wurde beantragt, die Verwendung von Extrakt aus Rosmarin (E 392) als Antioxidationsmittel in Füllungen für trockene Teigwaren zuzulassen; der Antrag wurde…
Am 3. Februar 2012 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Extrakt aus Rosmarin (E 392) als Antioxidationsmittel bei Fleischzubereitungen, fettarmem…
Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss legte für die Verwendung von Siliciumdioxid (E 551) und bestimmten Silicaten (Natrium-, Kalium-, Calcium- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.