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Das Trennmittel Siliciumdioxid (E 551) ist derzeit mit der Richtlinie 95/2/EG für verschiedene Verwendungen zugelassen. Diesem Lebensmittelzusatzstoff hat der Wissenschaftliche Ausschuss Lebensmittel in seinem Gutachten vom 18. Mai 1990 den ADI-Wert „not specified“ zugewiesen . Es ist technisch notwendig, für diese Verwendungen Werte festzulegen, die über den derzeit für Kochsalzersatz zugelassenen Werten liegen. Dies würde den Verbrauchern zugute kommen, da rieselfähige Kochsalzersatzprodukte auch in heißen und feuchten europäischen Ländern verkauft werden könnten; derzeit sind solche Produkte schlecht oder oft gar nicht zu gebrauchen, weil sie leicht verklumpen. Es ist daher angebracht, einen höheren Höchstgrenzwert für Kochsalzersatz zuzulassen.
Aufgrund von Schwierigkeiten bei der Übertragung der Lebensmittelzusatzstoffe in das neue System von Lebensmittelkategorien in Anhang II der Verordnung (EG) Nr.…
Für die Gruppe der Polysorbate (E 432-436) hat der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss in seinem Gutachten vom 8. Juli 1983 eine annehmbare tägliche…
Die Kommission kam in ihrem Bericht über die Aufnahme von Lebensmittelzusatzstoffen in der Europäischen Union zu dem Schluss, dass für Dimethylpolysiloxan (E…
Für die betroffenen Lebensmittelzusatzstoffe sollten Höchstwerte für Aluminium festgelegt werden, insbesondere in Calciumphosphaten (E 341(i) – (iii)) für die…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1129/2011 der Kommission wurde die Verwendung von basischem Methacrylat-Copolymer (E 1205) in festen Nahrungsergänzungsmitteln…
Aufgrund der beiden Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses vom 19. September 1997 und vom 4. Juni 1998 bestehen gegenwärtig Zweifel, ob…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.