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Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss legte für die Verwendung von Siliciumdioxid (E 551) und bestimmten Silicaten (Natrium-, Kalium-, Calcium- und Magnesiumsilicate) als Trennmittel den Gruppen-ADI-Wert (Acceptable Daily Intake; annehmbare tägliche Aufnahme) „not specified“ fest . Daraus folgt, dass von dem Stoff in der zur Erreichung der gewünschten technologischen Wirkung benötigten Menge keine Gesundheitsgefahr ausgeht. Die zusätzliche Exposition der Verbraucher gegenüber Siliciumdioxid durch die Verwendung des Stoffes als Trennmittel für Extrakt aus Rosmarin wäre begrenzt.
Das Trennmittel Siliciumdioxid (E 551) ist derzeit mit der Richtlinie 95/2/EG für verschiedene Verwendungen zugelassen. Diesem Lebensmittelzusatzstoff hat der…
Am 27. Oktober 2014 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Siliciumdioxid (E 551) als Trennmittel für den als Antioxidationsmittel eingesetzten…
Durch die Verwendung von Siliciumdioxid (E 551) als Trennmittel würde Extrakt aus Rosmarin in Pulverform länger rieselfähig bleiben, ohne während der…
Die Kommission kam in ihrem Bericht über die Aufnahme von Lebensmittelzusatzstoffen in der Europäischen Union zu dem Schluss, dass für Dimethylpolysiloxan (E…
Der Wissenschaftliche Ausschuss Lebensmittel hat für Schwefeldioxid — Sulfite (E 220-228) und Propylenglycolalginat (E 405) eine annehmbare tägliche…
Antioxidationsmittel sind Stoffe, die Lebensmittel vor den schädlichen Auswirkungen der Oxidation, zum Beispiel Ranzigwerden von Fett oder Farbveränderungen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.