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Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) bestätigte in seiner Stellungnahme vom 28. November 2014, dass eine Exposition der Verbraucher gegenüber Benzolkonzentrationen im Erdgas in Höhe von über 0,1 Gew.- %, aber unterhalb von 0,1 Vol.- % kein Gesundheitsrisiko für die Verbraucher darstellt, das nicht angemessen beherrscht wird.
Im Rahmen einer 2013 durch das Niederländische Rijksinstituut voor Volksgezondheid en Milieu (Nationales Institut für öffentliche Gesundheit und Umweltschutz)…
Die mit einer Verringerung der Benzolkonzentration im Erdgas auf einen Wert von unter 0,1 Gew.- % verbundenen hohen Kosten wären unverhältnismäßig und,…
In Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wird in Spalte 2, Eintrag 5, Absatz 4 folgender Punkt eingefügt: „c) Erdgas, das zur Verbrauchernutzung in…
In Anhang XVII Eintrag Nr. 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wird verfügt, dass Benzol als Stoff oder als Bestandteil anderer Stoffe oder in…
Aufgrund besonderer geologischer Merkmale ist das im Erdgas aus bestimmten Lagerstätten enthaltene Benzol in einer Konzentration von über 0,1 Gew.- %, aber…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) kam in seiner Stellungnahme vom 16. Dezember 2008 zu dem Schluss, dass die Verwendung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.