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Die mit einer Verringerung der Benzolkonzentration im Erdgas auf einen Wert von unter 0,1 Gew.- % verbundenen hohen Kosten wären unverhältnismäßig und, angesichts der Stellungnahme des RAC, für den Zweck des Risikomanagements unnötig. Folglich sollte die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 geändert werden, um das Inverkehrbringen und die Verwendung von Erdgas mit einer Benzolkonzentration von unterhalb 0,1 Vol.- % zuzulassen.
In Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wird in Spalte 2, Eintrag 5, Absatz 4 folgender Punkt eingefügt: „c) Erdgas, das zur Verbrauchernutzung in…
Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) bestätigte in seiner Stellungnahme vom 28. November 2014, dass eine…
In Anhang XVII Eintrag Nr. 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wird verfügt, dass Benzol als Stoff oder als Bestandteil anderer Stoffe oder in…
Die Verringerung der Benzolgehaltes im betreffenden Erdgas auf unter 0,1 Gew.- % mit verfügbaren Methoden wäre mit Investitionsausgaben in Höhe von beinahe 1…
Im Rahmen einer 2013 durch das Niederländische Rijksinstituut voor Volksgezondheid en Milieu (Nationales Institut für öffentliche Gesundheit und Umweltschutz)…
Aufgrund besonderer geologischer Merkmale ist das im Erdgas aus bestimmten Lagerstätten enthaltene Benzol in einer Konzentration von über 0,1 Gew.- %, aber…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.